3 Tweets 1 reads Aug 08, 2024
59,3% dieser angeblichen "gewaltsamen Übergriffe" (@ndr) gegen die #Polizei in Niedersachsen, die Innenministerin Behrens (#SPD) ebenso falsch pauschal "Angriffe" nennt, sind per polizeilicher Definition nicht einmal "Aggressionsdelikte" (Summenschlüssel 892200).
"Lagebild"➡️🗑️
Bewusst irreführend oder völlig ahnungslos: der Hinweis des LKA #Niedersachsen auf den hohen Anteil "vollendeter" Delikte.
Surprise! Bei "Widerstand gegen PVB" (46,1% der Fälle), "Tätlichem Angriff" (39,2%) und "Bedrohung" (12,2%) gibt es im StGB keine VERSUCHTEN Straftaten 🤡
Interessant beim "Tätlichen Angriff": Wer bspw. eine Lehrerin mit dem Wurf eines leeren Pappbechers trifft, begeht wohl nicht einmal eine versuchte Körperverletzung.
Wer mit dem Becher aber einen 👮 verfehlt(!), kann wg, "Tätlichen Angriffs" (ja, "vollendet!") angezeigt werden.

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