Prozessdoku Thüringen
Prozessdoku Thüringen

@prozessdoku_th

5 Tweets 1 reads Jul 01, 2024
Zur Beweiswürdigung: Vorsitzender führt nun aus, dass #Knockout51 schon nach dem gesunden Menschenverstand keine terroristische Vereinigung sein kann, da sie nur von ihrem Notwehrrecht Gebrauch machen wollten. Aus Sicht von Leon R. sei die Gefahr weitere Angriffe gegen ihn real.
Die Aufrüstung mit Waffen durch Leon R. sei wegen Gefahr von Überfällen gegen ihn berechtigt. #KO51 wollte das Notwehrrecht ausschöpfen, aber nicht überschreiten. Der Vorwurf des GBA sei methodisch falsch, dies wisse laut Gericht jeder Jura-Student.
Auch die Annahme, #KO51 wolle tödliche Gewalt durch Provokationen ausüben, sei nicht haltbar. Schließlich hätte es nie offensichtliche Provokationen gegen linke Personen gegeben, um "richtig zuzuschlagen". Auch aus der Erfurt-Fahrt sei nichts zu entnehmen.
Außerdem sei neben eigener Angriffsbereitschaft auch Angst eine Motivation für die Gewaltaffinität gewesen. #KO51 hatte laut Gericht die berechtigte Sorge vor linken Überfällen. Aufgrund dieser Ambivalenz könne keine Absichtsprovokation vorliegen.
Auch die Aufrüstung mit Schusswaffen sei mit Selbstverteidigung zu erklären. #KO51 sei es um Verhinderung von Gewalt gegangen, indem sie mit den Waffen abschrecken wollten.

Loading suggestions...