Der #Expertenrat für Klimafragen veröffentlicht die Stellungnahme zum Klimaschutzprogramm 2023. Die enthaltenen Maßnahmen für Gebäude & Verkehr stellen laut BReg auch Maßnahmen nach § 8 Abs. 1 KSG dar und werden in einem gesonderten Prüfbericht analysiert.#Sofortprogramme
(1/n)
(1/n)
2/ Das #Klimaschutzprogramm 2030 stellt ein umfangreiches Programm dar, das die Lücke zum KSG-Zielpfad bis 2030 bis auf rund 200 MtCO2-Äq. verringern soll. Damit hat das Klimaschutzprogramm einen zwar hohen, aber gemäß #Klimaschutzgesetzunzureichenden Minderungsanspruch.
3/ Die Bundesregierung legt im #Klimaschutzprogramnicht dar, wie die verbleibende Differenz zu den Zielen nach #Klimaschutzgesetzgeschlossen werden soll. Der Expertenrat hat von der Bundesregierung eine umfängliche, insgesamt aber unzureichende Datengrundlage erhalten.
4/ „Die Maßnahmen im Klimaschutzprogramm können signifikante Treibhausgasminderungen ermöglichen, gerade in den Sektoren Energie und Industrie, aber auch im Gebäudesektor – je nach Umsetzung der GEG-Novelle“, so Prof. Henning, der Vorsitzende des Expertenrats.
5/ Eine Plausibilisierung zeigt erhebliche Unsicherheiten. Der #Expertenrat geht davon aus, dass selbst nach vollständiger Umsetzung des Klimaschutzprogramms eine größere #Lücke als die von der Bundesregierung ausgewiesene verbleibt.
6/ Henning: „Bei etlichen Maßnahmen sehen wir die Realisierungswahrscheinlichkeit und die Abweichung zwischen der Realität und den Annahmen der Bundesregierung in den Unterlagen kritisch. Die erwartete Gesamtminderung wird daher vermutlich überschätzt.“
7/ Zudem bleibt das Klimaschutzprogramm auch wegen der fehlenden Abschätzung von ökonomischen, sozialen und weiteren ökologischen Folgewirkungen hinter dem gesetzlichen Anspruch nach #Klimaschutzgesetz zurück. #KSG
10/ Henning: "Dafür ist vor allem die erwartbare, wesentl. geänderte Ausgestaltung des GEG verantwortlich. Im Verkehrssektor sehen wir opt. Annahmen bspw. bezüglich der Umsetzungsgeschwindigkeit und Finanzierung der Maßnahmen sowie bei der Bewältigung von Umsetzungshemmnissen.“
11/ Der Expertenrat stellt damit fest, dass laut der Zahlen der Bundesregierung die vorgelegten Maßnahmen zwar eine emissionsmindernde Wirkung haben, aber die Anforderung an ein Sofortprogramm gemäß #Klimaschutzgesetz nicht erfüllen.
12/ Obwohl das Klimaschutzprogramm wichtige Neuerungen enthält, zielen die Maßnahmen vorrangig auf bereits in der Vergangenheit bearbeitete Handlungsfelder zur THG-Minderung ab. Erforderlich wäre aber eine Adressierung der Minderungspotenziale aller verfügbaren Handlungsfelder.
13/ Die stellv. Vorsitzende des Expertenrats @BrigitteKnopf bemerkt dazu: „Erforderlich wäre eine Adressierung der Minderungspotenziale aller verfügbaren Handlungsfelder, beispielsweise auch der Abbau klimaschädlicher Subventionen, der bisher nur vage formuliert wird.“
14/ Aus Sicht des Expertenrates fehlt ein schlüssiges Gesamtkonzept. Eine konsequente, frühzeitige Durchsetzung der festen Obergrenze im nationalen Emissionshandel, inklusive flankierender Maßnahmen zur sozialen und wirtschaftlichen Absicherung, wäre eine naheliegende Option.
15/ „Wir sehen Handlungsbedarf für die Bundesregierung sowohl hinsichtlich der Verbesserung der Datengrundlage der Klimapolitik, bezüglich des Schließens der verbleibenden Ziellücke als auch bei der Entwicklung eines Gesamtkonzepts", so @BrigitteKnopf.
16/ Brigitte Knopf für weiter aus: "Besonderes Augenmerk sollte dabei auf die von der europäischen Lastenteilung (#ESR) betroffenen Sektoren gerichtet werden, die bisher im Kontext der Novelle des Klimaschutzgesetzes keine gesonderte Betrachtung finden.“
17/ Der Expertenrat ist sich bewusst, dass es großer Anstrengungen bedarf, die Zielvorgaben des Klimaschutzgesetzes zu erreichen und betont abschließend, dass ein solches Gesamtkonzept die genannten Herausforderungen offen und transparent ansprechen und eventuelle Zielkonflikte..
18/ .. gegeneinander abwägen muss. Er stellt fest, dass es dafür eine aktive Gestaltung der Aushandlungsprozesse zwischen konfligierenden politischen Zielen und bei möglichen gesellschaftlichen Konflikten benötigt.
19/ Die im Zusammenhang mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes besonders herausgehobene Gesamtverantwortung der Bundesregierung für die Erreichung der Klimaziele bildet aus Sicht des #Expertenrates hierfür eine gute Grundlage.
20/ Die Stellungnahme zum Klimaschutzprogramm 2023 und der Prüfbericht für Gebäude und Verkehr des Expertenrats ist auf unserer Website verfügbar: expertenrat-klima.de
Zu den Berichten: expertenrat-klima.de
Zur Pressemitteilung: expertenrat-klima.de #Klimaschutzgesetz
Zu den Berichten: expertenrat-klima.de
Zur Pressemitteilung: expertenrat-klima.de #Klimaschutzgesetz
21/ Herzlichen Dank für den großen Einsatz ans gesamte Team!
@FraunhoferISE
@MCC_Berlin
@FraunhoferISI
@ewi_koeln
@RheinMain_HS
@FraunhoferISE
@MCC_Berlin
@FraunhoferISI
@ewi_koeln
@RheinMain_HS
Loading suggestions...