Chan-jo Jun
Chan-jo Jun

@Anwalt_Jun

12 Tweets 9 reads Aug 04, 2023
HSPV NRW unternimmt am 28.7. den dritten Versuch, sich von ihrer Dozentin #BaharAslan zu trennen. Die Hochschule, die u.a. Verwaltungsrecht vermitteln soll, ist bisher schon mehrfach schon am formellen Recht gescheitert. Ein Thread:
1/
Ende Mai wollte man die Geschichte erzĂ€hlen, man wĂŒrde lediglich von einer "neuerlichen Beauftragung Abstand" nehmen. Das kann man einer Hochschule schlecht verbieten oder ĂŒbel nehmen, sagten jene, die glaubten, die Hochschule wĂŒrde die Wahrheit sagen.
2/
Fakt war jedoch, dass die VerlĂ€ngerung fĂŒr das Wintersemester schon lĂ€ngst erfolgt war. Die Geschichte von der unterlassenen VerlĂ€ngerung war - wie nennt man Geschichten in Abweichung von Wahrheit - eine LĂŒge.
3/
Die Hochschule muss ihren Verwaltungsakt aus der Welt schaffen. Das geht, erfordert jedoch
1. Anhörung (§ 28 VwVfG),
2. ErmessensausĂŒbung
3. GrĂŒnde
4. Bescheid.
Das ist das kleine 1x1 des Verwaltungsrechts. Anhörungen sind oft lÀstig, wenn man die andere Seite nicht hören will.
Folglich rief der PrÀsident am 23.5.2023 bei @BaharAslan_ an, nicht um sie anzuhören, sondern um seine Sicht der Dinge mitzuteilen; ob das nun schon ein Verwaltungshandeln in Form eines Widerrufs war? Eine Anhörung iSd § 28 VwVfG war es jedoch nicht, eher ein versuchter Widerruf.
Der am gleichen Tag versandte Widerruf litt am gleichen Formmangel, zudem auch an einem Ermessensausfall, da sich aus den GrĂŒnden keine ErmessensausĂŒbung ergab. Dagegen klagte #BaharAslan vertreten druch RA @P_O_Heinemann vor dem VG.
6/
Vor Gericht erkennt die Behörde, dass ihr bisheriges Verwaltungshandeln wohl nicht lega artis oder schlicht illegal war und versucht nachzubessern und hört im Juni fĂŒr einen neuen Anlauf an. Jetzt liegt das Ergebnis vor:
7/
Wie viel MeinungsĂ€ußerung, Benennung und Kritik von MißstĂ€nden vertrĂ€gt das Land und Regierung @IM_NRW? Wegen eines Tweets von #BaharAslan soll es zu Drohungen gegen die HSPV gekommen sein. Vor Gericht wird zu klĂ€ren sein: Durch den Tweet oder durch das Verhalten der Hochschule?
Besonders erschwerend soll dabei die Nutzung des Internetz va Twitter sein, wodurch eine "GefĂ€hrdung des öffentlichen Interesses" vorliege. Jetzt beginnt die AbwĂ€gung zur Meinungsfreiheit. ZunĂ€chst lange AusfĂŒhrungen zum Grundrechtsumfang (weggelassen):
9/
In der eigentlichen Subsumtion der Vorwurf, dass #BahrAslan sich ausgerechnet zu dem Thema Ă€ußert, zu dem sie Kompetenz beansprucht: Rassismus in der Polizei - nahe am Fach "Interkulturelle Kompetenz". Dazu dĂŒrfe sie sich nicht pauschalierend Ă€ußern.
Hier wird es skuril: @BaharAslan_ haben angeblich zu wenig VerstĂ€ndnis fĂŒr "unterschiedliche kulturelle Gegebenheiten." Welche verkannten Gegebenheiten innerhalb der Sicherheitsbehörden mögen das sein?
11/
Vielleicht rassistische Umtriebe, deren Vorhandensein zu pauschal und undifferenziert als "brauner Dreck" bezeichnet wurden? HĂ€tte ein Mehr an kulturellem EinfĂŒhlungsvermögen zu besserem VerstĂ€ndnis gefĂŒhrt? Wir warten auf die Eilentscheidung des VG.
12/12

Loading suggestions...